Ehepaare können viel Steuer sparen

Jedes Jahr aufs Neue können sich Ehepaare entscheiden, ob jeder einzeln besteuert werden soll – oder ob sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Sofern sie nichts explizit angeben, wird das Finanzamt die Zusammenveranlagung durchführen, was jedoch nicht unbedingt vorteilhaft für das Ehepaar ist. Die Ehepaare bekommen nur einen Steuerbescheid, sofern sie eine gemeinsame Steuererklärung bei der Zusammenveranlagung abgeben. In dem Fall halbiert das Finanzamt das zu versteuernde Einkommen und verdoppelt die hierauf entfallende Einkommensteuer. Für die Zusammenveranlagung wir jedoch vorausgesetzt, dass die Partner zusammenleben und die Ehe besteht. Eine Zusammenveranlagung macht Sinn, wenn die Ehepartner verschieden hohe Einkünfte haben. Der Vorteil ist hier umso höher, je größer die Differenz ist. Wenn einer zum Beispiel ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 Euro hat und der Lebenspartner nicht arbeitet, sparen die Ehepartner durch das so genannte Splitting über 8.000 Euro jährlich an Steuern. Außerdem kommen weitere Entlastungen bei der Kirchensteuer sowie dem Solidaritätszuschlag hinzu. Sofern das Einkommen beider Ehepartner ungefähr gleich ist, können sie so gut wie keine Steuern sparen. Bei der getrennt Veranlagung wird jeder einzeln besteuert, als ob er überhaupt nicht verheiratet wäre. Beide Partner bekommen getrennte Steuerbescheide und müssen auch eine separate Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Sämtliche Pauschalen sowie Freibeträge erhalten die Gatten ebenso getrennt. Um die getrennte Veranlagung durchzuführen, muss man diese vorher beim Finanzamt jedoch beantragen. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, weshalb sich die Ehepartner diesbezüglich gründlich bei ihrem Steuerberater informieren sollten.

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